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3.8 Kooperationen des Landessignets

Alle Kooperationsauftritte müssen grundsätzlich mit dem Landesmarketing Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt werden.

Bei Kooperationsauftritten wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:

Kooperationspartner zu Gast bei MV

Kooperationspartner in Mecklenburg-Vorpommern

Der Kooperationspartner ordnet sich dem Markenauftritt des Landes unter. Logos von Kooperationspartnern werden in das Erscheinungsbild Mecklenburg-Vorpommerns integriert. Dafür wird das Kooperationslogo eingesetzt: Zusätzlich zum Landessignet wird – getrennt durch eine Linie – das Partnerlogo platziert.

Markenpartner – gemeinsamer Markenauftritt

Markenpartner – gemeinsamer Markenauftritt

Mecklenburg-Vorpommern und der Markenpartner entwickeln einen gemeinsamen Auftritt. Hier muss auf die gemeinsame Integration beider Markenpartner geachtet werden.

Kooperationspartner: Einsatz von Partnerlogos

Die Partnerlogos dürfen als Kooperationslogo in den Markenauftritt Mecklenburg-Vorpommerns integriert werden. Landessignet und Partnerlogo stehen gleichwertig nebeneinander und werden durch eine Linie getrennt. Beide Marken treten weiterhin auch eigenständig auf. Es gelten die Richtlinien für das Landessignet und die weiteren Gestaltungselemente der Marke Mecklenburg-Vorpommern.

Größe der Partnerlogos

Beim Kooperationslogo erscheinen Landessignet und Partnerlogo gleichwertig. Die Größe des Partnerlogos wird der Darstellungsgröße des Landessignets angepasst. Da Breiten und Höhen der Logos sehr unterschiedlich ausfallen, muss ein optisches Gleichgewicht hergestellt werden.

Platzierung des Partnerlogos

Partnerlogos werden links neben oder unter dem Landessignet angeordnet. Eine senkrechte bzw. waagrechte Linie in Wasserblau, auf dunklem Hintergrund in Weiß, wird zur Trennung eingesetzt. Die Länge der Linie richtet sich nach Höhe bzw. Breite des Landessignets. Die Trennlinie hat den Mindestabstand von einer halben Bildmarkenhöhe nach links und rechts bzw. oben und unten. Die jeweiligen Schutzzonen des Landessignets und des Partnerlogos müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Die Partnerlogos werden auf optischen Achsen zum Landessignet platziert.

Stärke der Trennlinie

Die Stärke der Trennlinie ist abhängig von der Darstellungsgröße des Landessignets; bei 100 % Skalierung des Landessignets (z. B. DIN-A4-Publikationen) hat die Linie eine Stärke von 1 pt. Für andere Größen wird die Linienstärke entsprechend der Skalierung des Landessignets skaliert. Auf einem DIN-lang-Flyer mit Darstellungsgröße des Landessignets in 80 % ist die Linienstärke der Trennlinie 0,8 Punkt.
In den digitalen Medien bei dem Einsatz des Landessignets in 150 Pixel Breite beträgt die Stärke der Trennlinie 1 Pixel. Bei einer größeren Darstellung wird die Linienstärke entsprechend prozentual hochskaliert.

Beispielanwendungen mit Kooperationslogos:

(Bilder: TMV/Thomas Grundner; Landesmarketing MV)

Markenpartner: Einsatz des Landessignets

Bei Markenpartnern wird das Landessignet Mecklenburg-Vorpommern in das Erscheinungsbild des Partners integriert.

Landessignet-Versionen

Markenpartner dürfen das Landessignet Image zu ihrem eigenen Logo und Erscheinungsbild führen
(siehe 2.2 Kooperationen des Landessignets). Dabei darf niemals der Eindruck entstehen, es handle sich bei den gekennzeichneten Medien um Medien des Landes oder dessen Einrichtungen.

Ausnahme: Wenn eine Kontextualisierung nötig ist, kann auch das Landessignet mit Claim und Zusatz „Mecklenburg-Vorpommern“ eingesetzt werden. Präferiert wird der Einsatz des Landessignets mit Claim. Eine Kontextualisierung erfolgt dann über weitere Textelemente in den Medien.

Größe und Platzierung des Landessignets

Die Richtlinien zu Schutzzone und Mindestgröße des Landessignets sind einzuhalten. Die Mindestgröße des Landessignets mit deutschem Claim beträgt 45 % der zur Verfügung gestellten Dateien; die des Landessignets mit Zusatz „Mecklenburg-Vorpommern“ und des Landessignets mit internationalem Claim beträgt 67 %. Mehr zum Einsatz des Landessignets lesen Sie im Kapitel 3.5 Abbildungsgrößen.

Bei landeseigenen Initiativen (Verbänden, Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Bündnissen, Kampagnen) wird das Landessignet in der gleichen Größe wie das Partnerlogo eingesetzt. Hier wird das Landessignet möglichst unten oder oben rechts platziert, um eine einheitliche Gestaltung zu gewährleisten. Das Landesmarketing prüft die Vereinbarkeit des Landessignets mit dem Logo des Markenpartners in seiner Gestaltung (Farbspektrum, Größe, Platzierung etc.), die Passfähigkeit in das Erscheinungsbild und die Anwendbarkeit auf verschiedenen Kommunikationsträgern.

Hintergründe

Bei Markenpartnern kann das Landessignet auf farbigen Hintergründen dargestellt werden. Auf einen ausreichenden Kontrast ist zu achten.

Landessignet-Versionen, die von Markenpartnern eingesetzt werden dürfen und ihre Mindestgrößen:

Um einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund zu gewährleisten, kann neben der Farbversion des Landessignets auch eine negative oder eine Strichversion eingesetzt werden:

Beispielanwendungen: Landessignet in Markenauftritten von Markenpartnern:

(Bilder: Landesmarketing MV; Broschürentitel Invest in MV; Flyer zur Ehrenamtskarte vom Sozialministerium)

Beispielanwendung: Landessignet im Markenauftritt eines Markenpartners:

(Bild: Festspiele MV/Holger Martens)

Nutzung als touristische Marke für das Land

Der Markenpartner TMV (Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern) nutzt das Landessignet mit Claim als alleiniges Absenderzeichen. Das Landessignet mit Claim wird in das Erscheinungsbild des TMV integriert. Der TMV erarbeitet dazu eigene Darstellungs- und Nutzungsregeln.

Das Landessignet mit Claim ist das Absenderzeichen des Tourismusverbandes MV.
Es kann auf farbigen Hintergründen dargestellt werden. Auf einen ausreichenden Kontrast ist zu achten.